Mit der Bundestagsdrucksache 17/8344 haben die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen gemeinsamen Beschlußantrag zum Thema der Patentierung von Erfindungen im Bereich von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen eingebracht. Durch den Antrag soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern:

1. sich auf EU-Ebene für eine Konkretisierung und Änderung der Biopatentrichtlinie 98/44/EG einzusetzen, so dass klargestellt wird,

  • dass keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden,
  • dass bei landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen die Schutzwirkung von Product-by-Process-Patenten auf die Verwendung des im Patent angegebenen Verfahrens beschränkt wird;

2. auf eine Inkorporation der Änderungen der Biopatentrichtlinie in das Europäische Patentübereinkommen hinzuwirken;

3. bei der Schaffung des einheitlichen europäischen Patents darauf zu dringen, dass die in der Biopatentrichtlinie gegebenen Möglichkeiten für eine nationale Ausgestaltung, wie beispielsweise beim Züchterprivileg, auch für das europäische Patent gelten werden;

4. zu prüfen, ob das Patentgesetz schon jetzt abweichend von den europäischen Vorgaben dahingehend geändert werden kann,

  • dass keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden,
  • dass bei landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen die Schutzwirkung von Product-by-Process-Patenten auf die Verwendung des im Patent angegebenen Verfahrens beschränkt wird,
  • und sofern dies möglich ist, einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Patentgesetzes vorzulegen;

5. ein staatliches Biopatent-Monitoring aufzubauen, um Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können, und in diesem Zusammenhang

  • alle zwei Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüch tung vorzulegen
  • sowie einen Dialog mit von Biopatenten betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zu führen;

6. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die EU-Kommission im Rahmen ihrer jährlichen Berichtspflicht die Entwicklungen von Patenten im Bereich der Biotechnologie, die ethischen Aspekte sowie die Folgen für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit und für die Forschung berücksichtigt.

Der Antrag ist auf der Plenarsitzung des Bundestages am 19. Januar 2012 nach einer Aussprache zunächst – wie üblich – an die Ausschüsse (Rechtsausschuss (federführend), Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ausschuss für Wirtschaft und Technologie) überwiesen worden.

Die entsprechenden Redebeiträge von

  • Dr. Christel Happach-Kasan (FDP)
  • Dr. Matthias Miersch (SPD)
  • Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU)
  • Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
  • Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

finden sich im Bundestags-Plenarprotokoll Plenarprotokoll 17/152 auf den Seiten 18242 bis 18249.

Originell ist der Vorschlag von Frau Happach-Kasan, ein Gegenstück zum existierenden Sortenschutzrecht (welches Pflanzenzüchungen erfaßt) auch für Tierzüchtungen zu schaffen:

Die Fraktionen im Deutschen Bundestag lehnen gemeinsam die Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen ab. Die Begründung dafür – das will ich auch sagen – ist sehr einfach: Wir haben mit unserem Sortenschutzrecht in Deutschland ein sehr gutes Instrument, um im Bereich der Pflanzenzüchtung den Urheberrechtsschutz für die Pflanzenzüchter zu gewährleisten. Ich will aber zugeste hen, dass für den Bereich der Tierzucht – das ist uns gemeinsam deutlich geworden – ein ähnliches Instrument fehlt; wir sollten dies gemeinsam mit den Züchtern noch entwickeln.

Die faktischen Probleme, Immaterialgüterrechte auf der Ebene der Politik zu erörtern, werden allerdings schon in diesem kleinen Textschnipsel deutlich: Mit Urheberrchtsschutz hat so etwas nichts zu tun.

(Photo: (C) 2009 by donch via Flickr; lizensiert unter den Klauseln einer CC-Lizenz)

 
Über den Autor

Axel H. Horns

Patentanwalt, European Patent & Trade Mark Attorney

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