Die Einführung der neuen .xxx Top Level Domain wurde am 18. März 2011 von der ICANN nach langer und kontrovererser Diskussion beschlossen. Sie ist für Unternehmen der Pornoindustrie (“Online Adult Entertainment”) bzw. für pornographische Inhalte reserviert und kann ab dem 7. September 2011 (16 Uhr GMT) bei ber ICM Registry registriert werden, die den Zuschlag für die Verwaltung und der neuen TLD erhalten hat.

Innerhalb einer 50-tägigen “Sunrise Periodebis zum 28. Oktober 2011 ist der Zugang zur neuen TLD jedoch zunächst ausschließlich Inhabern älterer Rechte (z.B. Marken- oder Namensrechte) vorbehalten, damit sich diese vor Cybersquatting schützen können.

Interessant hierbei ist, dass nicht nur Inhaber einschlägiger Markenrechte entsprechende Domains registrieren können (Sunrise A für Rechteinhaber im Bereich des “Adult Entertainment”), sondern auch eine Blockierung möglich ist, mit der sich Inhaber anderweitiger Rechte (z.B. auch Prominente) vor gleichnamigen pornographischen Websites schützen können (Sunrise B für Rechteinhaber in sonstigen Bereichen):

“Sunrise B was created especially for non-adult Intellectual Property holders who are non-members of the adult Sponsored Community with verifiable trademark rights so they can block their domains in the .XXX sTLD.”

Als Inhaber einer Marke, die in keinem Zusammenhang mit “Adult Entertainment” steht, sollten Sie die Blockierung Ihrer Marke für xxx-Domains bis zum 28. Oktober 2011 vornehmen lassen, um unliebsamen Auswirkungen auf Ihren Markenwert durch pornographische Inhalte bzw. nachfolgende Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

Hintergrund. Die xxx-TLD wird gesponsort von der International Foundation for Online Responisbility, um einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit pornographischen Inhalten im Internet durch eindeutige Kennzeichnung und tägliches Viren-Scannen zu unterstützen: 

“For the first time there will be a clearly defined Web address for adult entertainment, out of the reach of minors and as free as possible from fraud or malicious computer viruses” — Stuart Lawley, ICM CEO

Diese Euphorie teilen jedoch bei weitem nicht alle Betroffenen. Insbesondere den Nicht-Konsumenten dürfte mit der xxx-TLD jedenfalls wenig bis gar nicht gedient sein, denn für Anbieter pornographischer Inhalte besteht keine Verpflichtung, ihre etablierten und gut besuchten .com-Domains zu Gunsten einer xxx-Domain aufzugeben. Ferner befürchten Anti-Pornograhie-Gruppen und entsprechende politische Kreise eine weitere gesellschaftliche Legitimierung der Pornographie und auch die Anbieter bzw. deren Lobby (Free Speech Coalition) sind wenig begeistert von den sich aus der xxx-TLD ergebenden einfachen Filtermöglichkeiten und deren finanziellen Auswirkungen.

[Photo (C) 2006 by "PinkMoose" via Flickr under the terms of a CC license]

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Über den Autor

Volker Metzler

Patentanwalt, European Patent Attorney, European Trademark and Design Attorney, Informatiker, Blogger, Partner von k/s/n/h

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