Bundesregierung kämpft für München als Sitz der Zentralabteilung der EU-Patentgerichtsbarkeit
Bekanntlich ringt die EU – wenn ihre Organe nicht gerade mit der Rettung einzelner Mitgliedsstaaten vollauf beschäftigt sind – mit den Hindernissen, die einem EU-Patent (ohne Mitwirkung von Italien und Spanien allerdings, so wie es derzeit aussieht) noch im Wege stehen. Einer der Hauptpunkte des gegenwärtigen Dissenses scheint – soweit man das von aussen erkennen kann – die Frage zu sein, wo die “Zentralabteilung” einer zukünftigen europäischen Patentgerichtsbarkeit ihren Sitz nehmen wird. Die Bundesregierung hat sich offenbar seit jeher für München als Standort eingesetzt; Frankreich setzt eigene Ambitionen dagegen und möchte Paris als Sitz sehen. Welche Rolle London, das in der öffentlichen Diskussion auch genannt wurde, noch spielt, muss offen bleiben – die in letzter Zeit betont EU-skeptische Politik der Regierung unter PM Cameron wird wohl aber wenig Chancen haben, der neuen Patentgerichtsbarkeit ihren Stempel aufdrücken zu können.
Kürzlich bot eine schriftliche parlamentarische Anfrage einer Bundestagsabgeordneten der Bundesregierung eine Chance, hierzu öffentlich Stellung zu nehmen (Bundestags-Plenarprotokoll 17/161 Seite 19190f):
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache 17/8723, Frage 50):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten des Europäischen Gerichtshofes, EuGH, vom 8. März 2011, welcher zu dem Schluss kommt, ein geplantes EU-Patentgericht würde gegen europäisches Recht verstoßen, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Errichtung des EU-Patentgerichtes der Sitz in Deutschland angesiedelt wird?
Der Gerichtshof war in seinem Gutachten A-1/09 zu der Überzeugung gelangt, dass die ihm vorgelegte Fassung des Übereinkommensentwurfs nicht vollständig den Vorgaben des Unionsrechts entsprach. Die Kritik des EuGH betrifft im Wesentlichen eine Beeinträchtigung der Garantiefunktion nationaler Gerichte bei der Wahrung des Unionsrechts. Diese werde untergraben, wenn das zur Streitentscheidung berufene Fachgericht – wie seinerzeit geplant – als internationales Gericht unter Beteiligung von Drittstaaten ausgestaltet würde.
Die an den Verhandlungen beteiligten Mitgliedstaaten beabsichtigen diesem Einwand des Gerichtshofes dadurch Rechnung zu tragen, dass das Europäische Patentgericht nicht – wie ursprünglich geplant als internationales Gericht mit Drittstaatenbeteiligung – sondern als gemeinsames Gericht ausschließlich der beteiligten EU-Mitgliedstaaten errichtet wird. Auf diese Weise soll das Gericht in die bestehende europäische Justizstruktur eingebunden werden. Unionsrechtliche Pflichten wie zum Beispiel die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens nationaler Gerichte zur Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof gelten auch für das gemeinsame Europäische Patentgericht.
Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen mit Nachdruck für München als Sitz der Zentralkammer ein, die nach deutschem Vorbild insbesondere für Patentnichtigkeitsverfahren zuständig sein soll. München ist als europäische Patenthauptstadt am besten als zentraler Sitz des Patentgerichts geeignet. Das Europäische Patentamt, das das EU-Patent erteilen soll, hat hier seinen Sitz. Die erforderliche Fachkompetenz der Richter und Anwaltschaft ist hier in besonderem Maße vorhanden. Auch Frankreich hat sich um den Sitz beworben (Paris). Eine Gesamteinigung hängt im Wesentlichen von dieser Sitzfrage ab. Die Bundesregierung wird sich weiterhin auf allen Ebenen für München als Zentralkammersitz einsetzen.
Die dezentrale Struktur des Gerichts sieht vor, dass Patentverletzungsverfahren vor den in den Mitgliedstaaten angesiedelten Lokal- oder Regionalkammern geführt werden. Es ist davon auszugehen, dass auf die in Deutschland ansässigen Lokalkammern ein beträchtlicher Anteil am Gesamtvolumen der Streitigkeiten entfallen wird.
Meine persönliche Vermutung geht dahin, dass eine Einigung mit Frankreich in der Sitzfrage für die Zentralabteilung der Patentgerichtsbarkeit vor den dortigen Präsidentschaftswahlen nicht zu erwarten ist. Mag sein, dass im Mai 2012 ein widergewählter Präsident Sarkozy seiner EU-Kollegin Angela Merkel ein kleines Dankeschön für ihre Unterstützung im Wahlkampf überreicht, indem er einer München-Lösung zustimmt. Aber ob es soweit kommt, ist mehr als fraglich, denn Sarkozy gilt nach den demoskopischen Umfragewerten keinesfalls als ausgemachter Sieger. Und wie möglicherweise ein neugewählter Präsident Hollande in dieser Frage agieren wird, entzieht sich meinen Kenntnissen völlig.
Axel H. Horns
Patentanwalt, European Patent & Trade Mark Attorney
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